Vorteile für Selbstzahler*innen: keine Meldepflicht, keine Sperrfristen
Private psychologische Beratung bietet nicht nur Flexibilität und eine schnellere Verfügbarkeit von Terminen: Bei einem Kassenwechsel, dem Eintritt in die Verbeamtung o. ä. treten keine Komplikationen auf Grund von vorheriger psychotherapeutischer Behandlung auf. Zudem besteht nach dem Abschluss oder dem Abbruch einer vorherigen Behandlung keine Sperrfrist von zwei Jahren.
Honorar
Die Kosten für ein Erstgespräch betragen 110€. Die Kosten im weiteren Behandlungsverlauf hängen von der Art und den Inhalten ab. Gerne informiere ich Sie darüber in einem kostenfreien Infogespräch.
Fristgerechte Terminabsage
Sollten Sie Ihren vereinbarten Online- oder Präsenztermin nicht wahrnehmen können, müssen Sie sich fristgerecht bis 48 Stunden vor Terminbeginn abmelden. Danach ist eine Absage ausschließlich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Erfolgt die Absage nicht fristgerecht, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 Euro an.
Schweigepflicht
Als Psychologe bin ich nach § 203, Abs. 1 StGB verpflichtet, über alle in Ausübung meiner Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Inhalte zu schweigen. Diese Schweigepflicht kann nur über eine schriftliche Erlaubnis ihrerseits außer Kraft gesetzt werden. Ein Grund dafür wäre bspw. die von ihnen erwünschte Kommunikation mit ihrem zuständigen Hausarzt*in.
Limitationen
Unterschiedliche Problemstellungen, Lebenssituationen und Störungsintensitäten erfordern differenzierte Behandlungsintensitäten. Im Falle eines Notfalls, oder bei akuten psychischen Krisen wenden Sie sich bitte an den Notruf (Tel. 112), oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117).